In „guten wie in schlechten Zeiten“ gilt es, die ganz eigene, persönliche Vorsorge für sich selbst zu definieren. Die persönliche Lebensplanung in die eigenen Hände zu nehmen, stellt für die meisten Menschen ein hohes persönliches Bedürfnis dar.
Zur verantwortungsvollen Vorsorge des eigenen Lebens und der Familie gehören vor allem sorgsam durchdachte Vollmachen und Verfügungen. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung stellen einen zunehmend wichtiger werdenden Part dar, denn der Fluss des Lebens hält in allen Altersgruppen schicksalshafte Wendungen parat.
Ohne eigene Vereinbarung kann es beispielsweise passieren, dass nach einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung eine amtliche Betreuung notwendig wird. Diese verhängnisvolle Situation kann sich im Extremfall mit erheblichen finanziellen und persönlichen Konsequenzen für die gesamte Familie auswirken.
Mit einer Vollmacht oder einer Verfügung treffen Sie frühzeitig Vorsorge für die mögliche Situation in Ihrem Leben, in der Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
Zudem verlangt das aktuelle BGH-Urteil zur Unwirksamkeit unkonkreter Patientenverfügungen (Az. XII ZB 61/16) künftig auch bei Vorsorgevollmachten präzise Beschreibungen des gewollten Handlungsrahmens und darüber hinaus eine regelmäßig Überprüfung bestehender Vereinbarungen.
Mit der für Sie passenden Vereinbarung können Sie in entspannter Atmosphäre bestimmen, welche Person im „Fall der Fälle“ zu Ihrem Betreuer ernannt werden darf.
Die anspruchsvolle rechtliche Materie rund um Vollmachten und Verfügungen erläutere ich für Sie plausibel, verständlich und nachvollziehbar. Nach unseren Gesprächen und meiner umfassenden Analyse der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Daten, kläre ich mit Ihnen gemeinsam Ihre ganz persönlichen Wünsche und Vorstellungen im Hinblick auf die für Sie passende Vereinbarung.
Anschließend koordiniere ich für Sie die rechtliche Umsetzung in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Rechtsanwalt bzw. dem Rechtsdienstleister Juradirekt.
*Bitte beachten Sie, dass meine Generationenberatung keine Steuer- oder Rechtsberatung darstellt. Alle im Rahmen der Beratung notwendig werdenden Vereinbarungen koordiniere ich für Sie und vermittele Ihnen den Kontakt zu meinen spezialisierten Kooperationspartnern.